AGB Anmelde-/Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn das vollständig ausgefüllte Anmeldungsformular bei uns eingetroffen ist. Mit einer Anzahlung von 80,-€ (200,-€ bei Weiterbildungen) ist der Platz in Kurs gesichert. Die Anzahlung ist auch die Stornierungsgebühr. Der restliche Rechnungsbetrag ist bis spätestens zwei Wochen vor Kurstermin fällig.
Der (TN-)Vertrag ist zustande gekommen, mit der schriftlichen Bestätigung der Kojote- Akademie. Mit der Bestätigung erhalten sie alle weiteren Informationen. (Anfahrtsskizze, Mitbringliste ect.)
Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Die Anzahlung von 80,-€ (200,-€ bei Weiterbildungen) entsprechen der Stornierungsgebühr. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (Poststempel oder E-Mail). Bis 14 Tage vor Beginn werden 30 % der Gebühr berechnet, danach erfolgt keine Rückzahlung. Wir akzeptieren aber eine Ersatzperson. Die Kojote-Akademie behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindest-Teilnehmerzahl Kurse abzusagen. Die volle Kursgebühr inkl. Stornierungsgebühr wird dann zu 100% zurückerstattet.
Haftung
Bei all unseren Veranstaltungen sind die Leiter angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen und Unfällen zu minimieren. Der TN ist sich bewusst, dass Kurse trotz sicherer Bedingungen Gefahren mit sich bringen können und dass er auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Hierzu zählen auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Verlust von Eigentum, sowie alle durch höhere Gewalt entstandenen körperlichen und materiellen Schäden und Verlust von Eigentum. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Anweisungen der Leiter Folge zu leisten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Drogen und Alkohol
Die Einnahme von Drogen und Alkohol ist während der Kurse nicht erlaubt. Bei
Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss vom Kurs.
Minderjährige Teilnehmer
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Bei Begleitung der Kinder durch Erwachsene ist der Leiter von der Aufsichtspflicht dieser Kinder entbunden. Damit obliegt den erwachsenen Begleitern die Aufsichtspflicht.